Verleih- und Nutzungsbedingungen

Sowohl für die Ausleihe von Medien physischer Art wie auch das Angebot an Online-Medien und außerdem für die Geräte, die wir verleihen, gelten bestimmte Leih- und Nutzungsbestimmungen.

§ 1 Allgemeine Benutzungsbedingungen für Medien und Geräte

1. Das Medienzentrum Darmstadt-Dieburg ist eine Serviceeinrichtung für Schulen der Landkreises Darmstadt-Dieburg. Des Weiteren steht es auch für außerschulische und kulturelle Medienarbeit und nichtgewerbliche Veranstaltungen in der Jugend- und Erwachsenenbildung innerhalb des Landkreises zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen im Non-Profit-Bereich können die Dienstleistungen des Medienzentrums nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. In diesem Fall entscheidet die Leitung des Medienzentrums.

2. Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mit dem Entleihen von Medien und Geräten bzw. der Online-Nutzung oder dem Herunterladen von Medien erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Nutzungs- und Verleihbedingungen an.

3. Der Benutzer/Die Benutzerin haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die an den benutzten Medien und Geräten entstehen und die in ursächlichen Zusammenhang mit der Benutzung stehen und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.

4. Die übliche Verleihdauer für Medien auf Datenträgern beträgt 14 Tage. Eine längere Ausleihe ist nach vorheriger Absprache mit dem Medienzentrum Darmstadt-Dieburg möglich. Verlängerungen sind möglich, wenn keine Vorbestellungen für die Medien vorliegen. Die Benutzungsdauer für Geräte wird individuell vereinbart. Die Benutzungsdauer für Online-Medien ergibt sich aus der jeweiligen Lizenzlaufzeit.

§ 2 Spezielle Benutzungsbedingungen für Medien auf Datenträgern

1. Es ist untersagt, Medien zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu verleihen. Dies gilt nicht, wenn die Lizenzbedingungen für ein Medium ausdrücklich etwas anderes vorsehen, z.B. bei einigen als Landeslizenz hessenweit angeschafften Medien.

§ 3 Spezielle Benutzungsbedingungen Online-Medien

1. Die vom Medienzentrum online zur Verfügung gestellten Medien dürfen nur von Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums (Landkreis Darmstadt-Dieburg) genutzt werden.

2. Im Rahmen schulischer Nutzung ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Medien auf dem privaten PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schülerinnen und Schüler dürfen den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien erhalten. Sie sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen.

3. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im Übrigen nicht veröffentlicht wird.

4. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den PCs der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen. Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.

5. Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind zu beachten und gegebenenfalls einzuholen und abzugelten.

6. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des BGB.

§ 4 Spezielle Benutzungsbedingungen für Geräte

1. Geräte werden bereitgestellt für

a. staatliche oder staatlich anerkannte Schulen/Bildungseinrichtungen des Landkreises,

b. Körperschaften, welche die Rechtsstellung des öffentlichen Rechts inne haben,

c. Einrichtungen im Landkreis, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind,

d. sowie weiteren natürlichen oder juristischen Personen, sofern dies im Sinne der Ziele des Medienzentrums liegt,

e. jedoch nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen oder zu gewerblichen Zwecken.

2. Der Verleih von Geräten erfolgt nur, wenn eine schriftliche Geräteanforderung (digital oder analog) vorliegt. In dieser Anforderung, für die das Medienzentrum ein Online-Formular bereithält, müssen die Institution, der avisierte Entleihzeitraum sowie ein/e verantwortliche/r volljähriger Entleiher genannt sein. Er oder sie erkennt die Benutzungs- und Verleihbedingungen an und haftet somit für die entliehenen Geräte, selbst wenn Abholung und Rückgabe der Geräte durch andere Personen erfolgen. Sollen andere Personen die Geräte abholen und zurückbringen, so muss dies auf der Geräteanforderung angekündigt werden. Die Verantwortung verbleibt aber in jedem Fall bei der Lehrkraft bzw. der Person, die das Anforderungsformular ausgefüllt hat.

3. Entliehene Geräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften. Die Ausleihe einiger Geräte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Näheres regelt die Geschäftsführung des Medienzentrums.

4. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person soll sich hiervon bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen oder die abholende Person beauftragen, dies in ihrem Namen zu tun.

5. Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich.

6. Die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet werden.

7. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.

8. Da der Wert einiger Geräte vier- bis fünfstellige Summen (in Euro) beträgt, wird zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung geraten, sofern diese Absicherung nicht über den Arbeitgeber besteht.

§ 5 Benutzungsentgelte

1. Für Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist der Verleih kostenlos, es werden keine Entgelte erhoben.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 16.02.2012 in Kraft.